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Baumfällung in Mainz: Wichtige Informationen und Ansprechpartner

Die Baumfällung in Mainz unterliegt strengen Vorschriften, die den Schutz des städtischen Grüns gewährleisten sollen. Bäume mit einem Stammumfang von über 80 cm sind genehmigungspflichtig, und zwischen dem 1. März und 30. September gilt ein generelles Fällverbot zum Schutz der Vogelbrutzeit. Genehmigungen müssen beim Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz oder den entsprechenden Behörden der umliegenden Kommunen wie dem Landkreis Mainz-Bingen, Ingelheim am Rhein oder der Verbandsgemeinde Nieder-Olm eingeholt werden. Die Fällarbeiten sollten ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden, um Sicherheit und Umweltverträglichkeit zu gewährleisten. Eine frühzeitige Planung und Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen hilft, Verzögerungen und Bußgelder zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen für Baumfällungen in Mainz

In Mainz unterliegen Baumfällungen strikten Regelungen zum Schutz des Baumbestandes. Gemäß der lokalen Baumschutzsatzung ist das Fällen oder starke Zurückschneiden von Bäumen ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in 1 Meter Höhe, genehmigungspflichtig. Diese Vorschrift dient dem Erhalt des städtischen Grüns und dem Schutz der Umwelt.

Genehmigungsverfahren

Bevor Sie eine Baumfällung durchführen, müssen Sie eine Genehmigung beim zuständigen Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz beantragen. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Baumart: Welche Baumart soll gefällt werden?
  • Stammumfang: Umfang des Baumstamms in 1 Meter Höhe.
  • Standort: Genaue Adresse oder Beschreibung des Standorts.
  • Begründung: Warum soll der Baum gefällt werden? Mögliche Gründe können Krankheit, Gefahr für die Verkehrssicherheit oder Bauvorhaben sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Fällen von Bäumen zwischen dem 1. März und dem 30. September aufgrund der Brut- und Nistzeit vieler Vogelarten generell untersagt ist. In Ausnahmefällen, beispielsweise wenn der Baum eine akute Gefahr darstellt, kann eine Sondergenehmigung erteilt werden.

Ansprechpartner in Mainz und Umgebung

Für Baumfällungen in Mainz und den umliegenden Kommunen sind die jeweiligen Umwelt- oder Grünflächenämter zuständig. Hier eine Übersicht der Ansprechpartner:

  • Stadt Mainz: Grün- und Umweltamt
  • Landkreis Mainz-Bingen: Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
  • Stadt Ingelheim am Rhein: Umweltabteilung der Stadtverwaltung
  • Verbandsgemeinde Nieder-Olm: Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeinde Bodenheim: Umweltreferat der Verbandsgemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeinde Gau-Algesheim: Bau- und Umweltabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeinde Rhein-Selz: Umweltamt der Verbandsgemeindeverwaltung

Es wird empfohlen, sich vor Beginn der Arbeiten mit dem zuständigen Amt in Verbindung zu setzen, um die notwendigen Genehmigungen einzuholen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt werden.

Fachgerechte Durchführung der Baumfällung

Die Durchführung einer Baumfällung sollte stets von qualifizierten Fachkräften übernommen werden. In der Region Mainz gehören wird dank unserer Ausbildung und modernen Fuhrpark zu den führenden Unternehmen, und übernehmen sowohl die Beantragung der Genehmigung als auch die fachgerechte Ausführung. Ein Beispiel hierfür ist die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz die gerne auf unsere Expertise zurück greifen.

Fazit

Die Fällung eines Baumes in Mainz erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden und die Beauftragung erfahrener Fachleute kann sichergestellt werden, dass die Baumfällung ordnungsgemäß und umweltgerecht durchgeführt wird.